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JURA PREMIUM PARTNER autorisiert

Garantiebedingungen bei Jura

Die Fa. Jura gewährt ausschließlich dann eine Herstellergarantie, wenn das JURA-Gerät bei einem durch die JURA-Vertriebsbindung autorisierten Händler erworben wurde. Alle seit Anfang Juni 2006 produzierten Maschinen werden mit der Garantiekarte ausgestattet.

Zu dem gesetzlichen Recht auf zwei Jahre Sachmangelhaftung des Endverbrauchers räumt JURA somit eine freiwillige Hersteller-Garantie zu Bedingungen der Garantiekarte ein.
Die Garantiezeit wird gegenüber der bisherigen Regelung um einen Monat erweitert. Die neuen Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für JURA-Geräte, die für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurden und die dem entsprechend eingesetzt werden.

Achtung: Wie viele andere Hersteller übernimmt JURA für Geräte, die nicht beim autorisierten Fachhandel erworben wurden keine Garantie mehr übernimmt! Für ein Gerät, das nicht über einen autorisierten Händler gekauft wurde, lehnt JURA somit Garantieleistungen ab.

Wir sind autorisierter Fachhändler, bei uns erhalten Sie die volle Jura-Premium-Garantie! Sie können dies auf der offiziellen Jura-Homepage: www.juraworld.de überprüfen.
 

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